Willkommen beim Wassersportverein e.V. Koblenz-Metternich

Der Wassersportverein e.V. Koblenz-Metternich ist mit seinen fast 95 Jahren ein Traditionsverein im Koblenzer Moselstadtteil Metternich. 
In herrlicher und zugleich verkehrsgünstiger Lage liegen das vereinseigene Bootshaus und das Außengelände direkt am breiten Moselstausee. Der WSV hat 400 Mitglieder und ist Mitglied des Kanuverbandes Rheinland. Unter einem Dach finden sich bei uns attraktive Wassersportarten wie Kanurennsport, Kanuwandersport, Drachenbootsport, Motorbootsport und Segelsport, aber auch Tischtennis.
Alle unsere jungen und älteren Sportler verbindet die Lust am Wasser. Sie alle genießen Spaß und Leistung sowie das Miteinander in ihrem Verein.

  • Zu unseren Sportterminen und Veranstaltungen geht es hier.
  • Aktuelle Informationen gibt es hier.
  • Eine Wegbeschreibung gibt es hier.
  • Aufnahmeformulare, Satzung und andere Formulare gibt es hier.

Wichtige Hinweise zum Coronavirus!


Beauftragte Person für die Einhaltung der Regelungen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist
Dr. Heinz Pollmann, vorsitzender@wsv-km.de.
Im Hinblick auf die Einhaltung der genannten Regelungen ist er weisungsbefugt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Die Vorgaben der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gelten uneingeschränkt und sind von jedem Mitglied einzuhalten.

Aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und der Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz gilt für den WSV folgendes:

  • Jede/r Sportler/in ist grundsätzlich selbst für sich und sein Verhalten verantwortlich.
  • Jede/r Sportler/in trägt mit umsichtigem Verhalten dazu bei, das der aktuell bestehende Sportbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
  • Insbesondere sind jederzeit alle Vorgaben der jeweils gültigen Fassung der Landes-Corona-Verordnung einzuhalten. Der vollständige Verordnungstext ist für jede/n abrufbar unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ .
  • Anweisungen von Trainern / Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der jeweils aktuell gültigen Fassung der Hygienekonzepte des Land Rheinland-Pfalz (sie Link unter „Weiterführende Informationen“), die aktuelle Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, sowie Anweisungen aus den Aushängen am Vereinsgelände.

Bei Fragen kann sich jederzeit gerne per E-Mail an den Vorstand gewendet werden.

Weiterführende Informationen:

Rechtsgrundlage Rheinland-Pfalz:

Rechtsverordnung

Hygiene Konzepte

Stand: 20.03.2022